Austrian Airlines verlängert gebührenfreien Umbuchungszeitraum für Passagiere

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• Flugtickets können bis 31. August 2020 ruhend gestellt werden
• Bei Umbuchung erhalten Passagiere zusätzlich € 50,- Ticketwert
• Auch nachträgliche Umbuchungen sind möglich
• Regelung gilt für Tickets die bis 31. März gebucht werden

Aufgrund der Entwicklungen rund um die Ausbreitung des Coronavirus erweitert Austrian Airlines nochmals ihre Kulanzregelungen und verlängert die gebührenfreien Umbuchungsmöglichkeiten für Passagiere. Tickets, die bis 31. März 2020 gebucht wurden oder noch werden, können bis 31. August 2020 ruhend gestellt werden. Der Ticketwert bleibt dabei bestehen. Bis zu diesem Datum haben Kunden Zeit, ein neues Abflugdatum bekanntzugeben. Die neue Reise muss bis 31. Dezember 2020 gestartet werden, auch die Destination kann im Rahmen dieser Kulanzregelung gebührenfrei geändert werden. Bei Umbuchung erhöht sich der Ticketwert um € 50,-. Die Regelung gilt für bestehende und stornierte Flüge auf dem gesamten weltweiten Streckennetz von Austrian Airlines.

Bisher konnten Passagiere Tickets mit einem bestätigten Abflugdatum bis 30. April 2020, die bis 12. März gebucht wurden, ruhend stellen und hatten bis 1. Juni 2020 Zeit, ein neues Reisedatum festzulegen. Diese Frist wurde um 12 Wochen verlängert. Ebenso gilt die erweiterte Kulanzregelung nun für alle Tickets, die bis 31. März 2020 gebucht werden und ein bestätigtes Abflugdatum bis 31. Dezember 2020 haben. Es fallen keine Umbuchungsgebühren an, unabhängig vom jeweiligen Buchungstarif. Sollte der ursprünglich gebuchte Tarif aufgrund der Änderung, etwa bei der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke) oder Reiseklasse teurer sein, kann trotz der Ermäßigung eine Aufzahlung erforderlich sein. Die Kulanzregelung gilt auch für Lufthansa, SWISS, Brussels Airlines und Air Dolomiti.

Die derzeitigen Entwicklungen führen zu einem stark erhöhten Anfrageaufkommen in den Service Centern von Austrian Airlines. So kommt es aktuell zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung. Daher gilt: Die Umbuchung muss nicht vor dem eigentlichen Flugdatum erfolgen, dies ist auch nach Verstreichen des geplanten Flugdatums möglich. Passagiere, die über Reisebüros gebucht haben, wenden sich zur Umbuchung bitte an diese. Kunden, die ihre Tickets direkt über Austrian Airlines erworben haben, können sich telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Austrian Airlines Website an das Service Center der Fluggesellschaft wenden. Derzeit wird an einer Möglichkeit gearbeitet, mit der Passagiere ihre Tickets gemäß der neuen Regelung online selbst umbuchen können.

Um Passagieren in der aktuellen Lage noch mehr Flexibilität bei Reisebuchungen zu geben, wurden zudem die Ticketbestimmungen für Light Tarife gelockert. Flugtickets mit Light Tarif bleiben damit auch bei Buchungen nach dem 31. März umbuchbar. Die Änderung der Destination ist hier jedoch nicht möglich.

Grundsätzlich bittet Austrian Airlines Passagiere, deren geplante Flüge nicht in den nächsten sieben Tagen stattfinden, davon abzusehen, sich in den kommenden Tagen an die Service Hotline zu wenden. Damit geben sie den Servicemitarbeitern die Möglichkeit, sich zunächst um jene Kunden zu kümmern, die zeitnah abfliegen sollten.

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AUSTRIAN AIRLINES
Leonhard Steinmann
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