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• Europäisches Gericht (EuG) weist Klage von Ryanair und Laudamotion ab
• Staatliche Beihilfen kein Fall von Diskriminierung
• Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Klage von Ryanair und Laudamotion gegen die Beihilfegenehmigung für Austrian Airlines wurde heute vom Europäischen Gericht (EuG) abgewiesen. Die beiden Airlines klagten gegen die im vergangenen Jahr von der Europäischen Kommission genehmigte staatliche Beihilfe an Austrian Airlines in Höhe von 150 Millionen Euro. Laut dem Urteil des EuG stellt diese Maßnahme keine Diskriminierung von Ryanair und Laudamotion dar. Die staatliche Beihilfe an Austrian Airlines für die während der Pandemie entstandenen Schäden entsprechen somit dem EU-Recht. Ryanair und Laudamotion können dieses Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.
Die staatliche Beihilfe von 150 Millionen Euro im vergangenen Jahr war Teil eines insgesamt 600 Millionen Euro schweren Finanzierungspaketes. Dieses umfasste auch einen Eigenkapitalzuschuss der Austrian-Konzernmutter Lufthansa von 150 Millionen Euro sowie einen staatlich garantierten Bankkredit über 300 Millionen Euro.
Das Urteil des Europäischen Gerichts ermöglicht es, Austrian Airlines weiterhin auf Flughöhe zu halten. Die im Juli 2020 genehmigte Beihilfe in Höhe von 150 Millionen Euro war und ist notwendig, um das größte österreichische Luftfahrtunternehmen mit mehr als 6.000 Mitarbeiter:innen abzusichern und die internationale Anbindung Österreichs über das Drehkreuz Wien langfristig zu erhalten.
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